Entsprechend der 15. BayIfSMV gilt ab 17. Februar die 3G-Regel für alle Präsenzveranstaltungen der Volkshochschulen. Das bedeutet, dass Teilnehmende nachweisen müssen, dass sie entweder vollständig geimpft, von einer Covid19-Infektion genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind. Eine Testung vor Ort ist nicht möglich.
Kinder benötigen bis zum 6. Geburtstag keinen Testnachweis. Kinder bis 18 Jahre, die regelmäßig in der Schule getestet werden benötigen keinen zusätzlichen Nachweise. Die Vorlage des Schülerausweises genügt.
Hier finden Sie die aktualisierten Hygienekonzepte.
Für Konzertbesuche in der Alten Synagoge gilt die 2G-Regelung. Auch am Platz ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, gilt, dass sie künftig generell zu allen Bereichen von 2G (auch ohne Impfung/ Genesenennachweis) Zugang haben.