Allgemeine Geschäftsbedingungender Volkshochschule Kitzingen & der Volkshochschule Ochsenfurt e.V.

Die Volkshochschule Kitzingen ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in der Trägerschaft der Städte Kitzingen, Dettelbach, Iphofen, Marktbreit und der Gemeinde Wiesentheid (Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Landkreis Kitzingen). Für die Verwaltung unterhält die Große Kreisstadt eine gemeinsame Geschäftsstelle.

Sie handelt im gesetzlichen Auftrag (Art. 83 Abs. 1 und Art. 139 der Bayerischen Verfassung) und im öffentlichen Interesse.

Post-Anschriften

vhs Kitzingen                                                                            vhs Ochsenfurt
Luitpoldbau                                                                              Kirchplatz 2
Hindenburgring Süd 3                                                            97199 Ochsenfurt
97318 Kitzingen

Telefon: 09321 92994545                                                      Telefon: 09331 2890
Telefax: 09321 92994599                                                       Telefax: 09331 20743
E-Mail: vhs@stadt-kitzingen.de                                             E-Mail: info@vhs-ochsenfurt.de

Internet: www.vhs.kitzingen.info                                          Internet: www.vhs-ochsenfurt.de

I. Vertrag

1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags, Fälligkeit des Entgelts

1.1 Der Veranstaltungsbesuch ist in der Regel nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Ausnahmen: Einzelveranstaltungen und Vorträge, die im Programm mit dem Zusatz „ohne Anmeldung“ gekennzeichnet sind.

1.2 Sie können sich für unsere Veranstaltungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder online anmelden. Ihre Anmeldung zu den Veranstaltungen der Volkshochschule Kitzingen & Ochsenfurt (im Folgenden bezeichnet als vhs) ist verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Entgelts.

1.3 Die Bezahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrifteinzug. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird Ihnen die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin, schriftlich mitgeteilt. Widersprechen Sie der erteilten Abbuchungsermächtigung oder führt die beauftragte Bank den Lastschrifteinzug nicht aus, so sind die anfallenden Bankspesen von Ihnen zu tragen.

1.4 In der jeweiligen vhs-Geschäftsstelle können Sie zudem bar bezahlen. Ihre Barzahlung ist bis zum Kursbeginn fällig. Die Zahlung per Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich und grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR verbunden.

1.5 Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich. Eine Rechnungsstellung für den Besuch von Einzelveranstaltungen ist nicht möglich. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Kursgebühr bezahlt, verwenden Sie bzw. Ihr Arbeitgeber bitte ausschließlich unser Firmenanmeldeformular (siehe Downloads).

1.6 Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung.

2. Leistungsumfang

2.1 Was Sie von den Veranstaltungen der vhs inhaltlich erwarten dürfen, ergibt sich ausschließlich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Programms. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich. Die Dozenten sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.

2.2 Die vhs behält sich vor, aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung zu ändern.

3. Reiseveranstaltungen

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Es gelten die jeweiligen AGB des Reiseveranstalters.

4. Gutscheine: Übertragbarkeit, Einlösungsfrist

Gutscheine der vhs sind nicht personengebunden, sind ab Kaufdatum auf drei Jahre befristet gültig, sind nicht bar auszahlbar und nicht an der Tages- bzw. Abendkasse einlösbar.

II. Vertragsänderungen

5. Rücktritt der vhs, Kürzung der Veranstaltungsdauer, Veranstaltungsabsage

5.1 Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der vhs abgesagt werden,

a) wenn der Dozent ausfällt, oder

b) wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die vhs Sie unverzüglich informieren.

5.2 Bei Veranstaltungsausfall erhalten Sie selbstverständlich die entrichtete Gebühr zurück. Eine Barrückzahlung ist nur möglich, wenn die Gebühr bar bezahlt wurde.

5.3 Für Veranstaltungen, die vor dem ersten Termin nicht die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben, kann die vhs ein neues Angebot mit Aufpreis bzw. Reduzierung der Stundenzahl unterbreiten. Teilnehmende, die mit diesem neuen Angebot nicht einverstanden sind, erklären das gegenüber der jeweiligen Geschäftsstelle spätestens einen Werktag vor dem zweiten Termin.

5.4 Im Falle einer Teilnehmerbegrenzung behält sich die vhs Überbelegungen vor, soweit dies unter Berücksichtigung von Inhalt und Konzept der Veranstaltung den Teilnehmenden zumutbar ist.

6. Rücktritt des Teilnehmenden, Umbuchung

6.1 Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn Sie

a) bei Veranstaltungen ab fünf Terminen spätestens einen Werktag vor dem zweiten Termin schriftlich oder per E-Mail erklären, dass Sie von der Veranstaltung zurücktreten;

b) bei Veranstaltungen mit bis zu vier Terminen spätestens sieben Werktage vor dem ersten Termin schriftlich oder per E-Mail erklären, dass Sie von der Veranstaltung zurücktreten. Dies gilt auch für Wochenendveranstaltungen.

6.2 Bei vorab gebuchten Eintrittskarten ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

6.3 Im Falle des Rücktritts erhalten Sie die entrichtete Gebühr, abzüglich der in Ziffer 6.4 genannten Beträge, zurück. Eine Barrückzahlung ist nur möglich, wenn die Gebühr bar bezahlt wurde.

6.4 Bei allen fristgerechten Rücktritten werden 10,00 EUR, höchstens jedoch die volle Veranstaltungsgebühr, als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei einem nicht fristgerechten Rücktritt wird die volle Kursgebühr fällig.

6.5 Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Fristen der Zugang der schriftlichen Erklärung bei der vhs maßgeblich ist. Der jeweilige Dozent ist nicht zur Entgegennahme der Erklärung bevollmächtigt.

6.6 Ein Rücktritt aus anderen Gründen, z. B. aufgrund einer Erkrankung, ist ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden die anteiligen Gebühren für bereits stattgefundene Unterrichtseinheiten einbehalten.

6.7 Eine telefonische Mitteilung oder die Abmeldung beim Dozenten bzw. das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Rücktritt.

6.8 Die Umbuchung von einer Veranstaltung in eine andere Veranstaltung im laufenden Programm ist nur möglich, wenn die Rücktrittsbedingungen eingehalten werden und nur, soweit in der gewünschten Veranstaltung ein Platz zur Verfügung steht.

III. Weitere Vertragsbedingungen

7. Urheberrechtsschutz

Aus urheberrechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Fotografieren, Filmen und Tonaufzeichnungen in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der Volkshochschule auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

8. Haftung, Hinweispflicht

Die Haftung der vhs beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der vhs oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Insbesondere die Teilnahme an Wanderungen und die Bildung von Fahrgemeinschaften erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Erklärungen gegenüber der vhs

9.1 Alle Erklärungen gegenüber der vhs können Sie persönlich oder schriftlich an die im Programm genannten Geschäftsstellen richten.

9.2 E-Mails für die vhs Kitzingen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse vhs@stadt-kitzingen.de, E-Mails für die vhs Ochsenfurt richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse info@vhs-ochsenfurt.de.

IV. Wichtige Hinweise

10. Gebührenermäßigung

10.1 Voraussetzungen einer Ermäßigung

Es ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Ermäßigungsregeln gelten für Kurse, für die es auch eine Ermäßigung gibt. Für Schwimm- und Kinderkurse, für Prüfungen sowie bei Kursen bestimmter Kooperationspartner ist grundsätzlich keine Ermäßigung möglich.
Voraussetzung für eine Ermäßigung ist, dass Sie die Unterlagen, mit denen die Berechtigung der Ermäßigung nachgewiesen wird, bei der Buchung oder nachträglich spätestens bis zum Ende der Veranstaltung persönlich in der jeweiligen Geschäftsstelle vorlegen oder uns per E-Mail zukommen lassen.

10.2 Höhe der Ermäßigung im Regelfall

Folgende Ermäßigungen auf die Veranstaltungsgebühren werden gewährt:
20% Ermäßigung für Schüler, Studierende, Auszubildende, Schwerbehinderte (Begleitperson frei bei Kennzeichen B), Bezieher von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Wohngeld, Freiwilligendienstleistende (BFD, FSJ, FÖJ);
10% Ermäßigung für Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte.

10.3 Weitere Ermäßigungen der Stadt Kitzingen

50% Ermäßigung bei Vorlage des Familienpasses der Stadt Kitzingen für Veranstaltungen der vhs Kitzingen;
20% Ermäßigung für jedes weitere im gleichen Kurs eingeschriebene Familienmitglied, welches im gleichen Haushalt lebt.

10.4 Weitere Ermäßigungen der Volkshochschule Ochsenfurt e.V.

10% Ermäßigung für Mitglieder der Volkshochschule Ochsenfurt e.V.

10.5 Darüber hinaus besteht bei sozialen Härtefällen die Möglichkeit einer Ermäßigung nach Prüfung im Einzelfall.

11. Materialgeld

Material- und Lebensmittelkosten werden – wenn nicht anders angegeben – extra berechnet und direkt im Kurs bei den Dozenten bezahlt.

12. Belege und Teilnahmebescheinigungen

Der Kontoauszug mit den Lastschriftinformationen der Bank ist Ihr Zahlungsbeleg. Eine Teilnahmebescheinigung können wir Ihnen auf Wunsch nur binnen eines Jahres nach Kursende ausstellen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 80 Prozent der Unterrichtsstunden besucht haben. Am einfachsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, wenn Sie Ihren Wunsch von der Kursleitung auf der Anwesenheitsliste vermerken lassen.

13. Weitermeldungen

Die vhs behält sich Gebührenänderungen vor.

14. Unterrichtszeiten

In den bayerischen Schulferien und an Feiertagen finden keine Kurse statt. Davon ausgenommen sind geplante Veranstaltungen oder mit der jeweiligen Geschäftsstelle getroffene Absprachen. Den aktuellen Semester-Kalender finden Sie unter Downloads.

15. Werbung und Verkauf

Wir weisen Sie darauf hin, dass es in den Veranstaltungen der vhs grundsätzlich untersagt ist, Werbung für Produkte und Dienstleistungen Dritter zu betreiben und Waren jeglicher Art gewerblich und gegen Bezahlung anzubieten. Sie als Teilnehmende sind in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Waren zu erwerben. Wir bitten Sie vielmehr, bei Missachtung dieser Regelung umgehend die vhs zu informieren.

16. Ein Angebot für Erwachsene

Die vhs ist eine Institution, die grundsätzlich dem Auftrag der Erwachsenenbildung verpflichtet ist. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass Kinder und Jugendliche an Veranstaltungen nur dann teilnehmen können, wenn dies aus der Veranstaltungsankündigung ausdrücklich hervorgeht.

17. Barrierefreie Volkshochschule

Wir sind bemüht, bei allen Angeboten die Voraussetzungen für die Teilnahme mit Rollstuhl zu schaffen. Bitte sprechen Sie vorab mit der jeweiligen vhs-Geschäftsstelle.

18. Rauchverbot

Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten generell ein Rauchverbot besteht.

19. Mitnahme von Tieren

Es ist untersagt, Tiere in den Unterricht mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen. Ausnahmen bestehen für Führhunde.

20. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

V. Besondere Bedingungen für die Computernutzung

21. Verwendung von Software

21.1 Die im Rahmen der Veranstaltung zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig.

21.2 Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für entstandene Schäden.

22. Internetzugang

22.1 Soweit die vhs einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden.

22.2 Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für entstandene Schäden.

23. Datenverlust, Computerviren

23.1 Jeder Teilnehmende ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die vhs übernimmt keine Haftung für Datenverlust.

23.2 Die vhs übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.

23.3 Ziffern 23.1 und 23.2 gelten nicht, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der vhs oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.

VI. Schlussbestimmungen

24. Schlussbestimmungen

24.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

24.2 Die vhs behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

24.3 Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.